Rechte der Bewohner:innen
Würde & Achtung
Sie haben das Recht, mit Achtung und Wertschätzung behandelt zu werden. Ihre Persönlichkeit, Ihre Lebensgeschichte sowie Ihre Privatsphäre und Intimsphäre werden geschützt. Dazu gehört auch, dass Ihre bisherigen Gewohnheiten und Ihr gewohnter Lebensrhythmus respektiert werden.
Selbstbestimmung
Sie gestalten Ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich. Sie äussern Ihre Wünsche und werden bei Entscheidungen, die Sie betreffen, einbezogen. Sie haben das Recht, Ihr Leben entsprechend Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Gesundheitszustand zu führen. Sie dürfen Behandlungen ablehnen, nachdem Sie darüber informiert wurden.
Gleichbehandlung
Sie werden unabhängig von Herkunft, Überzeugungen oder finanziellen Möglichkeiten gleichwertig betreut. Ihre individuellen Bedürfnisse, Werte und Gewohnheiten werden ernst genommen.
Persönliches Leben & Beziehungen
Sie gestalten Ihr soziales Leben weiterhin selbst. Sie pflegen Kontakte, empfangen Besuch und bestimmen, wer für Sie entscheiden oder Informationen erhalten darf.
Qualität & medizinische Betreuung
Sie erhalten eine fachlich fundierte, persönliche und ganzheitliche Betreuung. Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf eine rechtzeitige Untersuchung, Behandlung und – wenn möglich – Rehabilitation.
Ihr Wille, zum Beispiel in einer Patientenverfügung, wird respektiert.
Information & Mitsprache
Sie werden verständlich, rechtzeitig und umfassend über alles informiert, was Sie betrifft – im Alltag wie auch bei medizinischen Themen. Sie haben das Recht, bei Entscheidungen einbezogen zu werden, Einsicht in Ihre Unterlagen zu nehmen und Fragen zu stellen. Wenn etwas nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie sich jederzeit beschweren – ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Begleitung am Lebensende
Sie werden in Ihrer letzten Lebensphase achtsam und würdevoll begleitet. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt, und Ihre Angehörigen sind willkommen.
In Anlehnung an den Ethischen Richtlinien des Heimverbandes Schweiz sowie an der Patientenverordnung (PatV) des Kantons Aargau vom 11. November 2009.